
gut beraten.
Wir sind für Sie da
Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut betreut und gut beraten fühlen. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung.
Sollten Sie einmal Fragen oder Anregungen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir haben ein offenes Ohr für Ihr Anliegen.
Sie suchen nach einem passenden Geschenk?
Machen Sie jemandem eine Freude mit einem Gutschein, z. B. für neue qualitativ hochwertige Damen- oder Herrenschuhe.
Mit einem Gutschein von riko-Maßschuh können Sie unser gesamtes Leistungsspektrum verschenken.
Kommen Sie vorbei. Gern erstellen wir Ihnen einen Gutschein mit Ihrem Wunschbetrag.

Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich kann man sagen, dass Einlagen eine durchschnittliche Haltbarkeit von 6 Monaten aufweisen. Auch aus hygienischer Sicht ist ein Austausch nach dieser Zeit ratsam.
Hier muss zwischen Privatpatienten (Selbstzahler mit oder ohne Rezept) und Kassenpatienten (mit Rezept) unterschieden werden.
Ein Privatpatient zahlt für ein paar Einlagen durchschnittlich 120,- Euro. Die gesetzliche Zuzahlung für Kassenpatienten beträgt, je nach Versorgung zwischen 5,- Euro bis maximal 10,- Euro.
Ja. Einlagen für Kinder sind bei diagnostizierten Fußfehlstellungen sinnvoll und notwendig.
Zuzahlungen für Einlagen, die auf Rezept ärztlich verordnet sind, fallen in der Regel für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht an.
Die Herstellung Ihrer orthopädischen Schuhe dauert je nach Auftragslage und Aufwand 3 - 6 Monate nach erfolgter Kostenübernahmeerklärung durch Ihre Krankenkasse.
Eine grundsätzliche Leistungspflicht der Krankenkasse besteht nicht. Sind alle Erfordernisse erfüllt, kann man sagen, dass jedes Jahr ein Paar neue Straßenschuhe gefertigt werden können, wenn die alten Schuhe nur mit erheblichen finanziellen Aufwand repariert werden können.
Orthopädische Hausschuhe können frühestens nach 4 Jahren ausgetauscht werden,.
Sie wollen sich privat individuelle Maßschuhe anfertigen lassen. Wir stellen Ihnen gern ein Angebot. Fragen Sie uns an!
Die Leistungspflicht der Krankenkasse beschränkt sich auf den Maßschuh in seiner Funktion als Hilfsmittel und umfasst nicht den Schuh als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Daher ist vom gesetzlich Versicherten bei der Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen neben der gesetzlichen Zuzahlung von 10 € ein Eigenanteil zu leisten:
Bei Erwachsenen
- Orthopädische Straßenschuhe: 76 € / pro Paar
- Orthopädische Hausschuhe: 40 € / pro Paar
- Orthopädische Sportschuhe: 31 € / pro Paar
- Orthopädische Badeschuhe: 14 € / pro Paar
Bei Kindern
- Orthopädische Straßenschuhe: 45 € / pro Paar
- Orthopädische Hausschuhe: 20 € / pro Paar
- Orthopädische Sportschuhe: 20 € / pro Paar
- Orthopädische Badeschuhe: 14 € / pro Paar
Sie können nicht zu uns kommen?
Um Ihre Fußbeschwerden möglichst schnell zu beheben, kommen wir für einen Hausbesuch auch zu Ihnen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns kommen können, rufen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.
03546 229755 (Lübben)
03375 5299693 (Königs Wusterhausen)