Zuzahlung und Eigenanteil Maßschuh
Die Leistungspflicht der Krankenkasse beschränkt sich auf den Maßschuh in seiner
Funktion als Hilfsmittel und umfasst nicht den Schuh als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Daher ist vom gesetzlich Versicherten bei der Versorgung mit orthopädischen Maßschuhen ein Eigenanteil zu leisten. Dieser Eigenanteil umfasst neben der gesetzlichen Zuzahlung von 10,00 € derzeit einen Betrag von 76,00 € pro Paar Schuhe (Hausschuhe 10,00 € gesetzliche Zuzahlung + 40,00 € Eigenanteil).
Zuzahlung und Eigenanteil Einlagen
In der Regel kann man davon ausgehen, dass eine Einlagenversorgung einmal pro Halbjahr von der gesetzlichen Krankenkasse vergütet wird. Eine grundsätzliche Pflicht der Krankenkasse besteht jedoch nicht.
Der Eigenanteil beläuft sich hier auf 5 - 10 Euro pro Paar.
Selbstverständlich fertigen wir auch im Kundenauftrag ohne Einlagenrezept. Der Privatpreis pro Paar Einlagen beläuft sich auf ca. 100 Euro.
Zuzahlung und Eigenanteil sonstige Hilfsmittel
Bei orthopädischen Hilfsmitteln ergibt sich entsprechend der Höhe des Betrages:
bei Hilfsmitteln zwischen 5 - 50 Euro = 5 Euro Zuzahlung
bei Hilfsmitteln < 50 Euro = 10% Zuzahlung
bei Hilfsmitteln < 100 Euro = max. 10 Euro Zuzahlung